Beschlusszwang für bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum
News vom 20.03.2023
Nach Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.03.2023, Az. V ZR 140/22 muss ein Wohnungseigentümer mangels Gestattungsbeschluss eine bauliche Veränderung im Zweifel durch Beschlussersetzungsklage herbeiführen. Diese Vorgehensweise sei aufgrund der neuen Rechtslage seit dem 01.12.2020 gesetzlich erforderlich.
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